Häufige Fragen

Muß die Patientin bzw. der Patient bei der Klärung einer Diagnose anwesend sein?

Ja! Wir können keine Ferndiagnosen stellen. Weder persönlich gegenüber Verwandten oder Vertrauenspersonen, noch telefonisch!

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Facharzt bzw. einer Fachärztin für Neurologie & Psychiatrie und einem Psychotherapeuten bzw. einer Psychotherpeutin?

Fachärzte bzw. Fachärztinnen für Neurologie und Psychiatrie absolvieren ein medizinisches Studium. Sie klären medizinische Fragestellung ab, stellen Diagnosen und schlagen eine mögliche Therapie vor. 
Sollte eine medikamentöse Therapie von Nöten sein, wird diese in der Praxis durchgeführt. 
Häufig ist zusätzlich eine Psychotherapie empfehlenswert.

Wir beraten Sie gerne bezüglich des breiten Psychotherapieangebots. Sie profitieren dabei von einem ausgezeichneten Netzwerk aus psychotherapeutischem Fachpersonal, das wir Ihnen gerne empfehlen.

 

Welche Kassen haben mit Ihnen Verträge?

Seit 1. April 2011 haben wir Verträge mit allen Kassen!

 

Welche Leistungen sind nicht durch die Kasse abgedeckt?

Grundsätzlich werden sehr viele unserer ärztlichen Leistungen von den Krankenkassen honoriert. Da Krankenkassen aber nur für Krankheitsfälle zuständig sind, werden nicht alle Leistungen durch die Kassen getragen.

Unter der Rubrik Zusatzleistungen, Gutachten, Atteste, Befunde informieren wir Sie über jene Leistungen, die Sie selbst bezahlen müssen.

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